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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) der centralVISION GmbH


1.) Allgemeines
Alle vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen zwischen der centralVISION GmbH unseren jeweiligen Vertragspartnern unterliegen ausschließlich deutschem Recht, insbesondere den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB).
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) sollen den Verträgen zwischen der centralVISION GmbH und ihren jeweiligen Vertragspartnern zweckmäßige Regelungen und Bestimmungen zugrunde legen, welche durch die Gesetze des BGB und HGB nicht passend oder genügend abgebildet werden und diese konkretisieren.

2.) Terminabsage und Verschiebung
Bei Absage oder Verschiebung von fest vereinbarten Terminen zur Durchführung von Dreharbeiten oder Postproduktionsarbeiten durch den Auftraggeber werden folgende Ausfallkosten in Rechnung gestellt:
– Absage/Verschiebung ab 48 Stunden vor Produktionsbeginn: 100%
– Absage/Verschiebung ab 96 Stunden vor Produktionsbeginn: 50%
– Absage/Verschiebung 96 Stunden oder mehr vor Produktionsbeginn: 0%
Kosten für erforderliche, zusätzliche Drehtage, die nicht von der centralVISION GmbH verursacht wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Alle Kosten die der centralVISION GmbH nachweislich entstanden sind gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.) Fahrt- und Reisekostenvergütung
Sofern nicht anders vereinbart, sind folgende Kosten in den Preisen und Honoraren nicht eingeschlossen und werden zusätzlich berechnet:
– Übernachtungskosten, Reisekosten und Kosten für Verpflegungsmehraufwand, werden entsprechend der geltenden Regeln und Pauschalen des Bundesministeriums für Finanzen berechnet.
– Fahrtkosten, werden mit 0,45 € pro gefahrenen Kilometer berechnet.
– Kfz-Parkgebühren und Maut.

4.) Tägliche Arbeitszeit / Mehraufwand
Unsere täglichen Produktionszeiten betragen 8 Stunden, in besonderen Fällen maximal 10 Std. einschließlich Vor- und Nachbereitung, An- und Abreise und Pausen.
Falls aus unvorhersehbaren Gründen Mehrarbeit entsteht, berechnen wir wie folgt:
Ab der begonnenen 9. Stunde wird zusätzlich zum entstandenen Mehraufwand auch ein Zuschlag auf den Mehraufwand in Höhe von 25% berechnet.
An Sonn- und Feiertagen gilt ein Zuschlag von 50% auf Gagen und Zuschläge.
Eventuell zusätzlich anfallende Reisekosten (Übernachtungs- und Verpflegungskosten), die nicht Bestandteil des Vertrages sind, werden vom Auftraggeber übernommen.

5.) Rohmaterial und Aufbewahrung
Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstehenden Rohmaterialien und den daraus entstandenen Produkten, sowie an den gefertigten Konzepten und Drehbüchern verbleibt bei der centralVISION GmbH.
Alle digitalen Daten, die für die Herstellung erzeugt wurden, werden 6 Wochen nach Produkt-Abnahme gelöscht.

6.) Eigentumsvorbehalt
Die von der centralVISION GmbH gelieferten Medien und Bild- und Tonträger bleiben, – auch im Falle der Umbildung oder Verarbeitung (§950BGB), bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum der centralVISION GmbH. Bei anteiligen Verarbeitungen oder Umbildungen steht der centralVISION GmbH ein Miteigentum im vorliegendem Wertverhältnis zu.

7.) Haftung und Versicherung
Die centralVISION GmbH haftet bei Verlust oder Beschädigung an überlassenem Material nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Materials bzw. Datenträgers. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material wird von der centralVISION GmbH keinerlei Haftung übernommen. Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber.
Übergebene Gegenstände und Materialien werden von uns nicht versichert. Für den Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferern haftet die centralVISION GmbH nicht.
8.) Rechnung / Zahlungsmodalitäten
Alle genannten Preise und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort bei Erhalt, ohne Abzug, bar oder durch Überweisung auf unser Firmenkonto fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von z.Zt. 9% p.a über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnet. Zusätzlich wird eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,- € fällig.
Bei einer Projekt-Laufzeit von mehr als 3 Monaten können Teilrechnungen über bereits erbrachte Leistungen gestellt werden.

9.) Abnahme
Nach Abschluss der Produktion wird der Film dem Auftraggeber auf einem Datenträger oder per Downloadlink bereitgestellt. Innerhalb von 14 Tagen muss der Auftraggeber die Abnahme des Films schriftlich bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

10.) Nutzungsrechte
Die alleinigen Nutzungsrechte an den gelieferten Werken werden nach vollständiger Zahlung der Rechnungsbeträge auf den Auftraggeber übertragen. Eine weitere Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte ist ausgeschlossen, bzw. nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Erlaubnis der centralVISION GmbH zulässig. Die centralVISION GmbH erhält das Recht, den Film oder Teile davon als Referenz zu verwenden.
Die Nutzungsrechte beinhalten die Verwendung auf den eigenen Internetseiten des Auftraggebers, bzw. auf den dem Auftraggeber zugehörigen Kanälen von Videoportalen wie YouTube, Vimeo, etc., sowie die Vorführung auf Veranstaltungen und Messen des Auftraggebers. Über weitere Nutzungen des Werkes, die über diese Verwendung hinausgehen, muss ein gesonderter Vertrag geschlossen werden. Dazu gehören auch Bearbeitung, Umformung und die Verwendung von Teilen des geschaffenen Werkes. Besonders die Verwendung im TV oder im Kino ist von vornherein nicht gestattet. Auch die Nutzungs- und Urheberrechte für Musiken und gesprochenen Text müssen bei allen Veröffentlichungen durch den Auftraggeber berücksichtigt werden.
Alle Forderungen und Schäden aus Rechteverletzungen, – auch von Dritten -, die hierbei entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Auch bei allen rechtlichen Unklarheiten bitten wir um Nachfrage und Absprache zur Lösungsfindung.


11.) Schlussbestimmung:
Diese AGB’s gelten für alle Verträge, die ab dem 01.06.2025 geschlossen worden sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s oder der zwischen der centralVISION GmbH und ihren jeweiligen Vertragspartnern geschlossenen Verträge unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragspartner mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Erfüllungsort für alle Ansprüche und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Berlin.


Stand Juni 2025

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